„Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt ist Aufgabe und Pflicht aller, die innerhalb der EKHN Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen tragen. Prävention umfasst die Sensibilisierung und Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens, um Grenzverletzungen zu verhindern. Intervention ahndet Verstöße gegen diese Grundhaltung und erkennt damit auch das Unrecht an. Aufarbeitung ermöglicht die Identifikation begünstigender Strukturen und die Ableitung und Umsetzung geeigneter präventiver Maßnahmen. Prävention, Intervention und Aufarbeitung dienen so einer ständigen Verbesserung der Qualität des Schutzes und fördern eine Kultur des achtsamen, respektvollen Miteinanders.“ (aus der Präambel des Gewaltpräventionsgesetzes der EKHN).
Das Evangelische Stadtjugendpfarramt sieht sich dem Schutz aller Kinder und Jugendlichen, die bei ihnen mitarbeiten oder an Maßnahmen teilnehmen, verpflichtet.
In diesem Sinne schließt sich das Stadtjugendpfarramt dem Präventionskonzept des Dekanats an und hat darüber hinaus ein eigenes einrichtungsbezogenes Schutzkonzept entwickelt.
Die Stadtjugendreferentin und Präventionsbeauftragte des Dekanats Mainz, Marga Kadel, unterstützt und berät Kirchengemeinden in allen Fragen des Kinderschutzes.
Auf dieser Homepage finden Sie:
- das Präventionskonzept des Ev. Dekanats Mainz
- das einrichtungsbezogene Präventionskonzept des Ev. Stadtjugendpfarramtes
- Handreichung zu Fragen des Kinderschutzes und der Kindeswohlgefährdung
für Träger kirchlicher Arbeit in der EKHN
- Termine für Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt im Dekanat Mainz