In ihrer Arbeitsweise und ihren Aufgaben hat sich die EJVD Mainz eng an die Kinder- und Jugendordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau angelehnt und dabei
folgendes beschlossen:
1. Die EJVD besteht aus dem Vorstand, den Delegierten und Interessierten an der Arbeit mit
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Evangelischen Dekanat Mainz.
2. a) Jede Kirchengemeinde, jeder Verband oder übergemeindliche Gruppierung des Dekanats
kann bis zu fünf ehrenamtlich tätige Vertreter*innen in die EJVD entsenden. Von den
anwesenden Vertreter*innen sind vor Sitzungsbeginn zwei stimmberechtigte Delegierte, von
denen eine*r unter 27 Jahre alt sein muss, zu benennen. Die Mitglieder des Vorstandes sind
zusätzlich stimmberechtigte Delegierte.
b) Bis zum verbindlichen Beginn der Arbeit der bisherigen Gemeinden als fusionierte Gemeinde,
Gesamtgemeinde oder Arbeitsgemeinschaft in den Nachbarschaftsräumen im Dekanat Mainz
am 01.01.2027, erfolgen die Delegationen in die Vollversammlung der EJVD weiterhin auf der
Grundlage der bis November 2022 noch selbstständig bestehenden Gemeinden. Dies gilt auch,
wenn diese Gemeinden inzwischen als fusionierte Gemeinden oder Gesamtgemeinden
existieren.
Die Umsetzung einer neuen Regelung der Delegationen entsprechend der
Nachbarschaftsräume durch den Verband erfolgt mit der Wahlvollversammlung des Verbandes,
die auf den 01.01.2027 folgt.
3. Die EJVD beschließt, welche Gruppierungen und Arbeitskreise der Kinder- und Jugendarbeit
bis auf Widerruf ebenfalls mit Sitz und Stimme in der EJVD vertreten sind.
4. Der EJVD können ferner bis zu fünf berufene Mitglieder mit Sitz und Stimme angehören. Die
Berufung gilt für die Wahlperiode. Über die Berufung entscheidet die EJVD.
5. Die EJVD wählt aus ihrer Mitte sechs Menschen für die Dauer von zwei Jahren in den
Vorstand der EJVD:
– 2 Vorsitzende
– 4 Beisitzer*innen
Kandidieren dürfen nur die Delegierten. Die Vorsitzenden und die Beisitzer*innen werden
in getrennten Wahlgängen gewählt. Es gelten jeweils die relativen Mehrheiten.
Gewählt wird in offener Abstimmung, es sei denn, es wird eine geheime Wahl beantragt.
Der gewählte Vorstand ist ehrenamtlich tätig und soll mehrheitlich unter 27 Jahre alt sein.
Nachwahlen finden zeitnah in einer Vollversammlung statt. Die Nachwahl erfolgt für den Rest
der Wahlperiode.
6. Der * die Stadtjugendreferent*in übernimmt die Geschäftsführung. Er * sie hat kein
Stimmrecht. Der * die Stadtjugendpfarrer*in ist stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes.
7. Die EJVD hat mindestens zwei Vollversammlungen im Jahr. Die Einladung erfolgt mindestens
14 Tage vorher per Mail oder in geeigneter digitaler Weise unter Bekanntgabe einer
Tagesordnung.
8. Die EJVD kann Arbeitsgruppen einrichten, welche sich mit festgelegten Themenbereichen
befassen. Die Arbeitsgruppen berichten regelmäßig in der EJVD.
9. Die EJVD ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Gemeinden, Verbände oder
Gruppierungen oder die Hälfte aller Delegierten anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit
werden die Beschlüsse auf die nächste EJVD vertagt. Dringende Beschlüsse werden von der
Vollversammlung an den Vorstand delegiert.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit in dieser Geschäftsordnung nicht
anders geregelt.
10. Die EJVD tagt in der Regel öffentlich.
11. Neben dem beschlossenen Aufgabenkatalog der EJVD sollen auch kinder- und
jugendrelevante Themen und Inhalte, der fachliche Austausch und kommunikative Elemente
einen festen Platz haben.
12. Die EJVD hat Sitz und Stimme in der Dekanatssynode.
13. Der Vorstand tagt in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch einfachen Beschluss
des Vorstands ausgesetzt werden. Die Sitzungen finden in der Regel alle 4 bis 6 Wochen statt.
Der Vorstand kann Menschen zur Beratung zu den Vorstandssitzungen einladen.
14. Der Vorstand lädt zu den Vollversammlungen der EJVD ein.
15. Der Vorstand bereitet die Vollversammlungen der EJVD vor und führt diese durch.
16. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten.
(Zur Umsetzung der Gendergerechten Sprache wurde an den entsprechenden Stellen das
Gendersternchen eingefügt.)
Verabschiedet in der EJVD-VV am 04. Juli 2024.